Lambsdorff-Papier vom 9. September 1982 (V)
Konzept für eine Politik zur Überwindung der Wachstumsschwäche und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Kapital V

Als Abteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium schrieb Hans Tietmeyer den ersten Entwurf für das „Konzept für eine Politik zur Überwindung der Wachstumsschwäche und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“, das Otto Graf Lambsdorff Bundeskanzler Helmut Schmidt vorlegte. Lesen Sie hier den Wortlaut dieses Dokumentes, das zur Scheidungsurkunde der sozial-lIberalen Koalition wurde.

V.

Das erforderliche Gesamtprogramm für eine Politik zur Überwindung der Wachstumsschwäche und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollte insbesondere folgende Aktionsbereiche (die in einem inneren sachlogischen Zusammenhang zueinander stehen) umfassen:



A. Wachstums- und beschäftigungsorientierte Haushaltspolitik Leitlinien:

- Festhalten und Absichern des bisher vorgesehenen mittelfristigen Ausgaberahmens für den Bundeshaushalt


1983 1984 1985
250,5 Mrd DM 258,0 Mrd DM 266,0 Mrd DM
(+ 2 %) (3 %) (3 %)


- Mehrjährige Verstärkung der wachstums- und beschäftigungsfördernden Ausgaben (möglichst ohne Folgekosten) bei gleichzeitiger weiterer Kürzung der konsumtiven Ausgaben (Umstrukturierung)

- Ausgleich von unvorhergesehenen, unvermeidlichen Mehrausgaben durch Einsparungen an anderen Stellen des Haushalts

- Ausgleich von Mindereinnahmen, die sich trotz vorsichtiger Steuerschätzung aufgrund der ungewöhnlich langen Fortdauer der Konjunkturschwäche ergeben, teilweise auch durch vorübergehend höhere Nettokreditaufnahme

- Anerkennung der politischen Führungsaufgabe des Bundes gegenüber Ländern und Gemeinden bei der Konsolidierung und Umstrukturierung, jedoch keine neue Mischfinanzierung.


Ansatzpunkte für konkrete haushaltspolitische Maßnahmen

1. Zusätzliche wachstums- und beschäftigungsfördernde Ausgaben (möglichst ohne Folgekosten) im Bundesbereich für etwa drei Jahre (Finanzierung vgl. Ziff. 2) für z.B.

- Verstärkung von Infrastrukturmaßnahmen im Umweltschutz (z.B. Gewässerschutz)

- Wiederaufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" sowie "Agrarstruktur und Küstenschutz"

- Verstärkung der Mittel für Existenzgründung (vgl. D 2)

- Erhöhung der Mittel für Fernwärmeprogramm Bund/Länder

- Überwindung von Engpässen im Straßenbau (Bundesfernstraßen, kommunaler Straßenbau) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

- Zeitgerechten Ausbau der für die Stahlindustrie benötigten Bundeswasserstraßen (z.B. Saar-Ausbau)

- Ausbau und Modernisierung der Deutschen Bundesbahn, wenn ein umfassendes Rationalisierungskonzept des neuen Vorstandes verwirklicht werden. kann.

Diese Maßnahmen des Bundes sollten flankiert werden durch entsprechende, in eigener Verantwortung zu entscheidende wachstums- und beschäftigungsfördernde Aktionen der Länder und Gemeinden.

Geprüft werden sollte darüber hinaus, .

- ob und inwieweit die Deutsche Bundespost ihre Investitionen (z.B. im Bereich der Verkabelung) noch verstärken kann

- ob durch Neuauflage eines zeitlich begrenzten Bausparzwischenfinanzierungsprogramms der noch immer stockende und steuerlich inzwischen eher benachteiligte Eigenheimbau unterstützt werden sollte

- ob durch ein auf die nächsten Jahre (starke Schulabgängerjahrgänge) befristetes Programm in Zusammenarbeit mit den Kammern zusätzliche überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen für solche Jugendliche durchgeführt werden können, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des jeweiligen Jahres keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten.

2. Weitere Einschränkung konsumtiver bzw. eindeutig nicht wachstums- und beschäftigungsfördernder Ausgaben

- zur Absicherung der noch bestehenden Haushaltsrisiken (z.B. für 1983: Bundesanstalt für Arbeit, Kindergeldregelung Bund/Länder, Zinsaufwand, Wohngeld, Bundesbahn)

- zur Finanzierung der unter Ziff. 1 genannten Mehrausgaben sowie

- zum Ausgleich für die unter B. genannten Steuermaßnahmen insoweit sie nicht durch Umstrukturierung des Steuersystems abgedeckt werden.

a) Öffentlicher Dienst

(hätte auch Auswirkung für die Haushalte von Ländern und Gemeinden)

- Im Voraus festgelegte Begrenzung des Anstiegs der Beamtenbesoldung für z.B. 3 Jahre. (Jedes % weniger für Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger bei Bund (plus Bahn und Post), Ländern und Gemeinden: rd. 1,23 Mrd/Jahr; davon Bund: 0,24 (plus Bahn: 0,13, Post: 0,14), Länder: 0,63 und Gemeinden: 0,10 Mrd DM

- Neugestaltung der Beihilferegelung z.B. durch Einschränkung der erstattungsfähigen Ausgaben, Begrenzung der Erstattung auf 100 % und eventueller Absenkung der Beihilfesätze oder Einführung zusätzlicher Eigenbeteiligung

- Generelle Herabstufung der Eingangsbesoldung bzw. -vergütung, insbesondere für Akademiker

b) Finanzhilfen (Subventionen) und steuerliche Vergünstigungen

(vgl. auch Tell D)

Notwendig ist ein weiterer Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen (allerdings ohne Anhebung der Gesamtabgabenbelastung).

Dies kann am besten durch eine weitere gezielte Reduzierung im Rahmen eines mehrjährigen Stufenplanes geschehen.

Angesichts der damit verbundenen Schwierigkeiten könnte aber auch ein genereller linearer Abschlag von 5 % bzw. 10 % (nach Schweizer Muster) gewählt werden, wobei dann einige wenige Bereiche ausgenommen werden könnten.

Den bekannten Nachteilen des linearen Abschlags steht der Vorteil einer großen Breitenwirkung und einer Gleichbehandlung aller Betroffenen gegenüber. Außerdem 'wird im Vergleich zur gezielten Kürzung die "Beweislast" umgekehrt.

c) Arbeitsförderungsgesetz

- Verringerung der Leistungen:


Verringerung des Leistungssatzes für Arbeitslosengeld am Anfang der Bezugsdauer (z.B. erste drei Monate nur 50 % des letzten Nettoeinkommens, evtl. Mehrstufenregelung)

oder

Generelle Senkung des Arbeitslosengeldes für Alleinstehende (ohne Unterhaltsverpflichtung); anknüpfen an frühere Regelung

oder / und


Einführung von Karenztagen bei der Zahlung von Arbeitslosengeld (Beiträge zur Krankenversicherung werden jedoch durch Bundesanstalt gezahlt)

- Begrenzung des Arbeitslosengeldbezuges auf maximal 1 Jahr, auch bei Krankheit; kein Entstehen von neuen Arbeitslosengeldansprüchen durch Teilnahme an Maßnahmen der Bundesanstalt (erhebliche Einsparungen zu erwarten)

- Anpassung der Leistungsgrundsätze für Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen an die niedrigeren Leistungssätze für Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen und bei Abbruch oder Beendigung der Maßnahme keine Weiterzahlung des Übergangsgeldes

- Keine Kumulation mit alten Ansprüchen auf Arbeitslosengeld, wenn zwischenzeitlich gearbeitet wird

- Überprüfung von extrem verwaltungs- und damit personalaufwendigen AFG-Leistungen (z.B. 16-jährigen-Regelung für Kindergeld, Mehrfachberechnungen der Fahrtkostenzuschüsse für Unterhaltsempfänger, Bagatellbeträge bei Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren, Verfolgung der Ansprüche aus Konkursausfallgeld, übertriebene Härteregelungen)

- Überprüfung der Kosten für Träqer der Maßnahmen von Unterhaltsgeld und Rehabilitation.


d) Mutterschaftsurlaubsgeld

(Umfang der Leistungen: 1981: 913 Mio DM

Zahl der Leistungs- 1981: 320 000 )
bezieher:

- Ersatzlose Streichung, mindestens aber mehrjährige Aussetzung.


e) BAföG (Einsparung auch für die Länder wegen 35 %-Beteiligung)

- Streichung des Schüler-BAFöG (rd. 1 Mrd DM) .

- Umstellung des BAFöG für Studenten auf (Voll-) Darlehen mit einer neugefaßten, verwaltungseffizienten Härteklausel (je nach Ausgestaltung allerdings größere Einsparung erst bei Rückzahlung).

f) Wohngeld

- Änderung des Einkommensbegriffes (z.B. Anrechnung von Grundrenten)

- Absenken der überhöhten Pauschalen bei der Einkommensberechnung. (z .B.. 30 % wegen Belastung durch Steuern und. Sozialabgaben; 12,5 % bei Bezug von Lohnersatzleistungen) auf die tatsächlichen durchschnittlichen Belastungen durch Steuern und Abgaben

- Reduzierung der maximal bezuschussungsfähigen Wohnfläche.



B. lnvestitions- und leistungsfördernde Steuerpolitik

Die gegenwärtige und mehr noch die für die Zukunft erwartete Steuerbelastung ist für Investitionsentscheidungen zweifellos von erheblicher Bedeutung; mindestens ebenso bedeutsam sind jedoch die Erwartungen des Investors hinsichtlich der künftigen Lohn-, Arbeitszeit-, Sozial-, Umwelt-, Rechts- sowie Wirtschafts- und Finanzpolitik schlechthin. Insofern darf die Wirkung isolierter Steuermaßnahmen nicht überschätzt werden.


Leitlinien:

- Vermeidung eines Anstiegs der gesamtwirtschaftlichen Steuerlastquote; kein Ausweichen in parafiskalische Regelungen (Pfennigabgaben)

- Leistungs- und investitionsfreundlichere Gestaltung des Steuersystems durch Beseitigung bzw. Reduzierung folgender Strukturprobleme (macht gezielte Investitionsanreize weniger dringlich):

o übermäßige Belastung durch ertragsunabhängige Steuern (Gewerbesteuer und Vermögensteuer) und deren negative Folgen für Investitionsbereitschaft und Eigenkapitalbildung, vor allem in ertragsschwachen Phasen.

(Nach einer Untersuchung des Ifo-Instituts schneidet die Bundesrepublik bei der Kapitalbesteuerung im internationalen Vergleich ungünstig ab.)

o übermäßige Belastung der Löhne und sonstiger Einkommen durch "normale" und "inflationsbedingte" Progressionswirkung und deren negative Folgen für Leistungsbereitschaft, Steuermoral (Steuerverkürzung, Schwarzarbeit etc.) und Lohnpolitik

- Weitgehende Kompensation der Steuermindereinnahmen (im Zusammenhang mit der Lösung der genannten Steuerstrukturprobleme) durch, Anhebung insbesondere der Mehrwertsteuer; jedoch nicht für die ohnedies notwendige Rückgabe der heimlichen Steuererhöhungen ("inflationsbedingter Progressionseffekt")

- Baldige inhaltliche Festlegung der Steuermaßnahmen, jedoch schrittweise Realisierung im Rahmen eines vorangekündigten Terminplanes

- Als Ergänzung für eine Übergangsphase evtl. zusätzliche steuerliche Investitionsanreize.


Ansatzpunkte für konkrete steuerpolitische Maßnahmen im Rahmen eines mehrjährigen, verbindlich festgelegten Stufenplanes

1. Schrittweise Abschaffung der Gewerbesteuer

- In einem ersten Schritt Halbierung der Gewerbesteuerbelastung der gewerblichen Wirtschaft nach DIHT-Modell (formale Beibehaltung der Gewerbesteuer, jedoch halbe Anrechnung bzw. Erstattung der gezahlten Gewerbesteuer bei der Umsatzsteuer, Problem: verbleibende Hebesatz-Autonomie der Gemeinden zu Lasten des Umsatzsteueraufkommens für Bund und Länder; daher Einschränkung der Hebesatz-Autonomie durch Höchstbetrags- bzw. Koppelungsvorschriften notwendig)

- In einem zweiten Schritt Abschaffung der Gewerbesteuer und Umsetzung der dann notwendigen Neuordnung des Finanzausgleichs unter Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen nach einem noch zu findenden Schlüssel (z.B. Vorschlag des Instituts "Finanzen und Steuern").

2. Partielle Entlastung des gewerblich genutzten Vermögens von der Vermögensteuer

- Beseitigung der Doppelbelastung durch Anrechnungsmethode oder Halbierung der Bemessungsgrundlage auf Ebene der Kapitalgesellschaft und Anteilseigner.

Denkbare kleinere Lösungen:

- Übernahme der Ertragsteuerwerte in die Vermögensaufstellung

- Herabsetzung der Grenze für das Schachtelprivileg (z.B. auf 10 %).


3. Entlastung der Lohn- und Einkommensbezieher (und damit auch der Personen-Unternehmen) vor allem durch Abflachung der Tarifkurve im extrem steilen mittleren Progressionsteil.


4. Steuerliche Anreize für Investitionen und Anlage in Risikokapital
(evtl. nur für Übergangszeit)
Einkommensteuerliche Begünstigung der längerfristigen Anlage in Risikokapital im Inland, z.B. von Einzahlungen in Beteiligungsfonds (wie in Österreich) bei mindestens 10-jähriger Festlegung, jedoch vorzeitiger steuerunschädlicher Verwendungsmöglichkeit zur Existenzgründung (vgl. D 2). Durch Einbeziehung nicht nur von Aktien, sondern auch von stillen Beteiligungen und GmbH-Anteilen Stärkung der Eigenkapitalbildung auch der mittelständischen Wirtschaft.


5. Anhebung der Mehrwertsteuer zum Ausgleich für investitions- und arbeitsplatzfördernde Steuerentlastungen (nicht jedoch für Rückgabe "heimlicher" Steuererhöhungen) Probleme:


- Preiserhöhungseffekte mit möglicher Rückwirkung auf Lohn- und Sozialpolitik

- Neuer Druck zur Abwanderung in die Schattenwirtschaft (allerdings kaum stärker als bei bisheriger Steuerstruktur).

B. Konsolidierung der sozialen Sicherung sowie beschäftigungsfördernde Sozial- und Arbeitsmarktpolitik

Leitlinien:

- Dauerhafte Konsolidierung der' sozialen Sicherungssysteme ohne Anhebung von Beiträgen bzw. Einführung von Abgaben

- Stärkere Berücksichtigung der Prinzipien der Selbstvorsorge und Eigenbeteiligung sowie der Subsidiarität (soweit wie möglich dezentralisiert Hilfe, Stärkung der Eigenhilfe durch die Familie z.B. bei der Pflege älterer Menschen) in allen Bereichen der 50zialpolitik

- Erleichterung der Flexibilisierung der Arbeitszeit, jedoch keine staatlich verordnete oder geförderte Arbeitszeitverkürzung

- Generell keine weitere Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Unternehmen sowie Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Wirkungen für die Beschäftigung.

Ansatzpunkte für konkrete sozial- und arbeitsmarktpolitische Regelungen

1. Rentenversicherung (incl. Knappschaft und landwirtschaftliche Altershilfe)

a) Mittelfristige Maßnahmen (bis Ende der 80er Jahre)

- Sicherung der Aufwandsneutralität der 84er Reform und Verzicht auf ausgabensteigernde Maßnahmen

- Sicherung der Aufwandsneutralität der 84er Reform und Verzicht auf ausgabensteigernde Maßnahmen

- Anhebung der Beteiligung der Rentner an den Kosten ihrer Krankenversicherung über die bisher für 1986 vorgesehenen 4 %-Punkte hinaus bis zur Höhe des Arbeitnehmer-Anteils zur gesetzlichen Krankenversicherung (z.Z. rd. 6 %)

- Keine Einschränkung der bisher vorgesehenen Bundeszuschüsse

- Einschränkung des Aufwands für Kuren (größere Selbstbeteiligung)

- Verschärfung der Bedingungen für die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente.

b) Längerfristige Maßnahmen (ab Ende der 80er Jahre)

- - Einführung bei der Inanspruchnahme Altersgrenze

- - eines kostendeckenden Abschlags der flexiblen

- - Berücksichtigung des steigenden Rentneranteils in der Rentenformel

- - Anhebung der Altersgrenze (einzige Möglichkeit, weiter steigender Belastung durch

Steigerung der Lebenserwartung zu begegnen).

2. Krankenversicherung (GKV)

- Verstärkte Kostendämpfung bei Leistungserbringe n, z.B. Einführung eines gespaltenen bzw. degressiven Krankenhaus-Pflegesatzes und Abschaffung des Kostenersatzprinzips (Wiederzulassung von Gewinn/Verlust-Möglichkeit)

- Ausbau der Selbstbeteiligung im Krankenversicherungsbereich (z.B. bei Arzneimitteln und Arztbesuchen)

- Neben der Selbstbeteiligung bei Kuren auch Teilanrechnung auf den Urlaub.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
(lt. BMA Aufwand 1980: 27,15 Mrd DM)

Auch in diesem Bereich wäre die Einführung von Maßnahmen der Selbstbeteiligung (Karenztage, Abschläge, Änderung des Finanzierungsmodus) angebracht; sie stößt allerdings auf erhebliche Probleme (finanzielle Entlastung z.T. fraglich, Vorrang von Tarifverträgen, Alimentationsprinzip. bei Beamten).

Positive Signale könnten aber auch schon von kleineren Korrekturen ausgehen. Z.B.:

- Ausschluß von Prämien/Überstundenzuschlägen aus dem Entgeltbegriff

- Wegfall der Leistungen bei Ausübung von Nebentätigkeiten

- Einführung einer Teil-Arbeitsunfähigkeit

- Verstärkte Bekämpfung medizinisch unbegründeter Krankschreibungen (z.B. Vertrauensarzt).

4. Schwerbehindertengesetz

- Restriktivere Regelung für das Anerkennungsverfahren (Kriegsopferversorgung läuft ohnedies aus) sowie Überprüfung des Behindertenbegriffs und des Leistungskatalogs

- Stärkere beschäftigungspolitische Orientierung durch den Wegfall des Mitzählens der: Auszubildenden bei der Schwerbehinderten-Pflichtquote von 6 vH der Arbeitsplätze

- In Klein- und Mittelbetrieben Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers auf die Pflichtzahl.

5. Sozialhilfe

Begrenzung ist wichtig für Kommunalhaushalte. Wegen des starken Anstiegs der Sozialhilfe fallen die Gemeinden als Hauptträger der öffentlichen Investitionen mehr und mehr aus. Gemeinden zahlen Sozialhilfe zu Lasten des Kreises, soweit nicht Regreß bei anderen Personen oder Stellen; indirekt ist das Land über Finanzausgleich beteiligt. Aufwand für Sozialhilfe 19BO insgesamt 13,3 Mrd DM; Sozialhilfeempfänger 2,1 Millionen.

- Mehrjährige Minderanpassung (gegenüber derzeitigem Verfahren) bzw. zeitweiliges Einfrieren der Regelsätze.

- (Besonderes Problem bei Sozialhilfe: relativ hohe Familienleistungen im Vergleich zu übrigen Familienleistungen bzw. Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld)



oder

- Überprüfung des für die Bemessung der Regelsätze relevanten Warenkorbs auf Angemessenheit

und

- Strengere Regelung für die Zumutbarkeit einer dem Hilfesuchenden möglichen Arbeit

- Überprüfung, ob nicht Arbeitslosenhilfe (die keine Versicherungsleistung ist und inzwischen vom Bund getragen wird) auch von Sozialämtern, die auf Prüfung der Bedürftigkeit spezialisiert und ortsnäher sind, verwalten zu lassen. Zudem wird Arbeitslosenhilfe häufig durch Sozialhilfe aufgestockt.

6. Arbeitsschutz-, Kündigungsschutz-, Arbeitsrecht und Jugendschutz

- Keine Belastung der Unternehmen (insbesondere der mittleren und kleineren) im Rahmen der geplanten Novellierung des Arbeitsschutzes

- Keine Änderungen des Arbeitszeitrechts, welche die betriebliche Flexibilität einschränken (z.B. keine gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit von.48 Stunden)

- Praxisbezogene Auflockerung des Jugendarbeitsschutzes (z.B. flexible Arbeitszeitregelung, Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten)

- Keine Erweiterung des Kündigungsschutzrechtes

- Entwicklung und Propagierung von sozialpolitisch vertretbaren Job-Sharing-Modellen

- Keine staatliche Beteiligung bei .Tarifrenten-Regelungen (ausschließlich Sache der Tarifpartner).

7. Antidiskriminierungsgesetz

- Verzicht auf eine Verschärfung der Regelungen des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes.

8. Ausländerpolitik

- Beibehaltung des Anwerbestopps und möglichst enge Begrenzung des Familiennachzugs

- Schärfere Eingrenzung der aufenthaltsbeendenden Tatbestände (z.B. bei länger Arbeitslosigkeit)

- Verdeutlichung der Rechte und Pflichten für diejenigen, die Integration anstreben.

9. Europäische Sozialpolitik

- Ablehnung gemeinschaftlicher Regelungen, insbesondere Richtlinien, die bereits im Stadium der Beratungen (und nicht erst bei der Umsetzung in innerstaatliches Recht) das Investitionsklima belasten (z.B.: Vredeling-Richtlinie mit ihren Auswirkungen auf Mitbestimmung, Betriebsverfassung und Vertrauensschutz in der Wirtschaft; Einschränkungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung; Gemeinschaftsregelungen zur Arbeitszeitverkürzung)

- Ausgleich der Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft durch Harmonisierungen im Arbeitsschutz (ohne Verschärfungen des innerstaatlichen Rechts).

D. Politik zur Förderung von Marktwirtschaft, Wettbewerb und wirtschaftlicher Selbständigkeit

Die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft wird entscheidend bestimmt durch die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs und die Vielfalt der unternehmerischen Initiativen. Insbesondere die kleineren und mittleren Unternehmen sind infolge ihrer Kreativität, ihres unternehmerischen Wagemutes und ihrer Anpassungsfähigkeit unverzichtbare Träger des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts. Deswegen muß der Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit und der Bereitstellung von Risikokapital in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit gelten.

Leitlinien:

- Abbau von unnötiger Reglementierung und Bürokratie in allen Bereichen der Wirtschaft und stärkere Verlagerung bisher öffentlich angebotener Leistungen auf den privaten Bereich; enge Begrenzung des Postmonopols (kein Vordringen in den Endgerätemarkt).

- Trotz der schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage keine Lockerung der Wettbewerbspolitik und keine Gewährung von Erhaltungssubventionen; Fortsetzung des Kampfes gegen die Unternehmenskonzentration, auch um die Wiederholung von Sanierungsfällen wie AEG zu vermeiden.

- Verstärkte materielle und immaterielle Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit, insbesondere der gewerblichen Existenzgründung.

- Neuorientierung der Vermögenspolitik durch relativ stärkere Förderung der Beteiligung am Produktivkapital.

1. Verstärkte Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit und insbesondere der gewerblichen Existenzgründung

- Breit angelegte Informationskampagnen über Wert und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Selbständigkeit (Schulbücher, Lehrpläne, Medien etc.)

- Gezielte Förderung der gewerblichen Existenzgründung durch

  wesentlich attraktivere Ausgestaltung des Eigenkapitalhilfeprogramms (evtl. zeitlich begrenzt) als Anreiz für Unternehmensgründungen und -übernahmen auch im industriellen Bereich (Aufstockung der Förderhöchstbeträge, deutliche Verbesserung der Zinskonditionen, Vereinfachung des Antragverfahrens).

  Einführung von zuschußbegünstigten Ansparverträgen für Existenzgründungen, die zunächst neben, später ggf. an die Stelle des Eigenkapitalhilfeprogramms treten könnten (vgl. hierzu auch B, 4)

  Verbesserung der Beratungshilfe für Existenzgründungen.

2. Steuerliche Erleichterungen bei der Übernahme insolventer bzw. insolvenzbedrohter Unternehmen oder Betriebe

Zur Berücksichtigung des erhöhten Risikos Gewährung einer befristeten steuerfreien Rücklage in bestimmter Höhe der Anschaffungskosten; stufenweise Auflösung nach einigen Freijahren durch (Genehmigung Länderbehörden mit Bescheinigungsverfahren) - als Ergänzung zur bestehenden § 6 b-Regelung, die nur bei Finanzierung des Anteilserwerbs durch Veräußerung anderer Beteiligungswert greift.

3. Weiterer Abbau der Reglementierung in der Wohnungswirtschaft

- Weitergehende Liberalisierung des Mietrechts z.B. durch

  Ermittlung der Vergleichsmieten nur anhand von Neumieten (z.B. nur Mieten der letzten 2 oder 3 Jahre)

  Zulassung von Staffelmieten auch für den Wohnungsbestand

  Nachweis bei Mieterhöhungsverlangen auch durch Mieten aus dem eigenen Bestand.

- Auflockerung des Kündigungsschutzes (über die Zeitmietverträge hinaus) durch weitgehende Zulassung der Änderungskündigung (vom Wissenschaftlichen Beirat beim BMWi vorgeschlagen).

Denkbare Lösungen:

  Abdingbarkeit aller Kündigungsschutzbestimmungen bei Aufrechterhaltung des Vollstreckungsschutzes (vertragliche Vereinbarung des Kündigungsschutzes möglich)

  Aufhebung bzw. Abdingbarkeit nur von § 524 BGB (Vermieter muß bisher bei Kündigung "berechtigtes Interesse" nachweisen), aber Beibehaltung der Sozialklausel gemäß § 556 a BGB ("soziale Gründe" können Kündigung entgegenstehen)

- Verstärkung der Bemühungen um eine Vereinfachung des Baurechts (primär allerdings Ländersache).

4. Vermögenspolitik

Neuorientierung der bisherigen Vermögenspolitik durch weitere Verlagerung der Förderung von Geldkapital zu Produktivkapital: Ansatzpunkte hierfür:

- Erweiterung des Anlagekatalogs für Produktivkapital im 624,- DM-Gesetz

- Verbesserte Rahmenbedingungen für betriebliche Vermögensbildung durch Lohntarifvertrag (entsprechend Vorschlag der IG-Textil)

- Beibehaltung des Systems der individuellen, betrieblichen und tariflichen Vermögensbildung, keine gewerkschaftlich beherrschten Tariffonds

5. Weiterentwicklung der Umweltpolitik

Zwischen den wirtschaftspolitischen und den umweltpolitischen Zielen besteht durchaus kein prinzipieller Widerspruch Die Umweltpolitik kann sogar bei richtiger Ausgestaltung zum wirtschaftlichen und technischen Fortschritt beitragen. Allerdings müssen die Aufwendungen für die Produktion des Gutes "Umwelt" bei den Einkommensforderungen und der Zeitbedarf für die Anpassung der Wirtschaft bei der Festlegung von Normen und Auflagen berücksichtigt werden. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist deshalb besonders wichtig:

- Längerfristige Orientierung der Umweltpolitik

- Frühzeitige Festlegung neuer Normen (zur Erleichterung der Anpassung und zur Stimulierung des technischen Fortschritts)

- Prüfung; jnwieweit die bisherigen Instrumente des Umweltschutzes stärker durch ökonomische Anreize ergänzt werden können

6. Konsequente Fortsetzung der Energiepolitik

Die marktwirtschaftlich orientierte Energiepolitik muß weitergeführt werden. Der Anpassungsprozeß von Wirtschaft und Verbrauchern sowie an den Energiemärkten verläuft zwar in raschem Tempo; in Teilbereichen ist jedoch eine weitere Unterstützung durch die Wirtschaftspolitik notwendig. Deswegen

- Fortsetzung der an der Eigenverantwortung von Verbrauchern und Wirtschaft orientierten Einsparpolitik (vgl. Maßnahmen in der Fortschreibung des Energieprogramms)

- Weitere Absicherung der Versorgung mit der für Wachstum und Beschäftigung erforderlichen, möglichst umweltfreundlichen Energie zu wirtschaftlichen Bedingungen

  Im Mineralölbereich Anpassung der Kapazitäten an den veränderten Bedarf durch die Mineralölwirtschaft; dabei Erhaltung der bewährten Struktur des deutschen Mineralölmarktes wichtig

  Fortsetzung der Absicherung des Versorgungsbeitrages der deutschen Kohle; zur Sicherung des Absatzes und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte dabei verstärkter Beitrag des Bergbaus durch Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Kostensenkung notwendig

  Fortsetzung der Umstrukturierung der deutschen Kraftwerke - auch unter Berücksichtigung umweltpolitischer Erfordernisse; unerläßlich dabei bedarfsgerechter Zubau von kostengünstigen Kernkraftwerken im Grundlastbereich entsprechend der Dritten Fortschreibung. Gleichzeitig notwendig: Intensivierung der Anstrengungen zur Verwirklichung des Entsorgungskonzeptes auf der Grundlage der erreichten Fortschritte.

7. Verzicht auf eine weitere Verschärfung von Rechtsvorschriften für den Unternehmenssektor (evtl. mehrjähriges Moratorium)

- Keine weitergehende Verschärfung der Produzentenhaftung

- Keine weitere Verschärfung der Mitbestimmung

- Keine weitere Ausdehnung der Bilanzierungsvorschriften

- Keine Verschärfung des Datenschutzrechts.

8. Weitere Durchforstung der geltenden Rechtsvorschriften, bestehenden Auflagen und statistischen Meldepflichten

9. Appell an Länder und Gemeinden zu verstärkten Anstrengungen bei der Verlagerung bisher öffentlich angebotener Leistungen auf den privaten Bereich mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenerfüllung und Entlastung der Haushalte sowie einer Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik.

10. Verteidigung und Stärkung des offenen, multilateralen Welthandelssystems

- Aktives Vorgehen gegen protektionistische Bestrebungen, handelsverzerrende Praktiken und Renationalisierung der Märkte

- Stärkung des GATT.

 

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