Soziale Marktwirtschaft und katholische Soziallehre
Weitgehende Übereinstimmungen
Von Hans Tietmeyer
Im Laufe der Jahre kam es aber zu einer zunehmenden Annäherung. Einen wichtigen Einfluss auf diese Entwicklung hatten Sozialethiker wie Josef Kardinal Höffner, Wilhelm Weber, Oswald von Nell-Breuning, Anton Rauscher, Lothar Roos und Wolfgang Ockenfels, die immer wieder die Gemeinsamkeiten herausstellten. Josef Kardinal Höffner formulierte es so: "Die katholische Soziallehre hält die Marktwirtschaft für die richtige Grundform der Wirtschaftsordnung. Sie ist jedoch davon überzeugt, dass ihr ein humanes Leitbild gegeben werden muss."
Als "Höhepunkt der Versöhnung zwischen Sozialer Marktwirtschaft und den Grundsätzen der Katholischen Soziallehre" (Weihbischof Reinhard Marx) kann die Enzyklika "Centesimus Annus" aus dem Jahr 1991 gesehen werden. Diese macht die weitgehenden Übereinstimmungen zwischen den Leitlinien der katholischen Soziallehre für die Wirtschaftsordnung und den Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft besonders deutlich.
In Centesimus Annus unterscheidet Johannes Paul II. zwei Arten des "Kapitalismus". Während er einen ungezügelten "Kapitalismus", "in dem die wirtschaftliche Freiheit nicht in eine feste Rechtsordnung eingebunden ist", ablehnt, befürwortet er den "Kapitalismus" eindeutig dann, wenn er "ein Wirtschaftssystem bezeichnet, das die grundlegende und positive Rolle des Unternehmens, des Marktes, des Privateigentums und der daraus folgenden Verantwortung für die Produktionsmittel, der freien Kreativität des Menschen im Bereich der Wirtschaft anerkennt". Der freie Markt ist "das wirksamste Instrument für die Anlage der Ressourcen und für die beste Befriedigung der Bedürfnisse". Ausdrücklich wird die Bedeutung der Eigeninitiative hervorgehoben, die sich aus dem Subsidiaritätsprinzip ergibt. Der Text würdigt auch die Rolle des Unternehmers: "Gerade die Fähigkeit, die Bedürfnisse der anderen Menschen und die Kombinationen der geeignetsten Produktionsfaktoren für ihre Befriedigung rechtzeitig zu erkennen, ist eine bedeutende Quelle des Reichtums in der modernen Gesellschaft".
Dass die katholische Kirche die Ergebnisse des Marktes nicht von vornherein als gerecht ansieht, dass sie der sozialen Verpflichtung des Eigentums und der Gemeinwidmung aller Güter einen hohen Stellenwert einräumt, bedarf hier keiner besonderen Erwähnung. Die katholische Soziallehre warnt aber vor der Gefahr, dass der Sozialstaat zum aufgeblähten Wohlfahrtsstaat entartet. In Centesimus Annus (48) betont Johannes Paul II., dass das Subsidiaritätsprinzip einerseits die Tätigkeit des Sozialstaates begrenzt, andererseits dem einzelnen Bürger eine hohe soziale Verantwortung zuweist: "Der Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung. Wie es scheint, kennt tatsächlich derjenige die Not besser und vermag die anstehenden Bedürfnisse besser zu befriedigen, der ihr am nächsten ist und sich zum Nächsten des Notleidenden macht."
Aus "Kirche und Gesellschaft" (2003)
